Rechtsanwaltskanzlei Dr. Nanzka

Wohlfahrtsrecht

Wir beraten und vertreten Sie auf dem gesamten Gebiet des Rechts der freien Wohlfahrtspflege. Dies umfaßt beispielsweise die Beratung und Vertretung aus dem Bereich des Heimrechts, vom Entwurf über die Überprüfung bestehender oder abzuschließender Heimverträge bis hin zur Vertretung gegenüber der jeweiligen Heimaufsicht und der Abwehr heimaufsichtsrechtlicher Maßnahmen.

Wir vertreten Sie gegenüber Behörden und Gerichten bei der Verhandlung über Leistungs- und Entgeltsatzvereinbarungen für Einrichtungen der Wohlfahrtspflege.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie bei der Formulierung bzw. der Änderung von Vereinssatzungen, Gesellschaftsverträgen einschließlich der Formulierung von Dienstverträgen für Geschäftsführer, Vorstände, etc.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • das Heimvertrags- und Heimaufsichtsrecht
  • Beratung und Vertretung beim Abschluß von Leistungs- und Entgeltsatzvereinbarungen
  • die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung von Einrichtungsträgern im Bereich der freien Wohlfahrtspflege
  • Einrichtungsbezogenes Arbeits- und Sozialrecht im gesamten Bereich der freien Wohlfahrtspflege

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Dr. Martin Nanzka