Sozialwirtschaftsrecht
Wir beraten und vertreten Einrichtungen, Träger und Wirtschaftsunternehmen auf dem gesamten Gebiet des Rechts der freien Wohlfahrtspflege und der Sozialwirtschaft. Dies umfaßt beispielsweise die Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Wohn- und Betreuungsvertragsrechts, vom Entwurf über die Überprüfung bestehender oder abzuschließender Wohn- und Betreuungsverträge bis hin zur Vertretung gegenüber der jeweiligen Aufsichtsbehörde und der Abwehr aufsichtsrechtlicher Maßnahmen.
Wir vertreten Sie gegenüber Behörden und Gerichten bei der Verhandlung über Leistungs- und Entgeltsatzvereinbarungen für soziale Einrichtungen.
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie bei der Formulierung bzw. der Änderung von Vereinssatzungen, Gesellschaftsverträgen einschließlich der Formulierung von Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände sowie von Arbeitsverträgen.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind
- Wohn- und Betreuungsvertragsrecht
- Beratung und Vertretung beim Abschluß von Leistungs- und Entgeltsatzvereinbarungen
- Gesellschafts- und vereinsrechtliche Begleitung von Einrichtungsträgern im Bereich der freien Wohlfahrtspflege
- Einrichtungsbezogenes Arbeits- und Sozialrecht im gesamten Bereich der freien Wohlfahrtspflege
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Martin Nanzka