Arzt- und Medizinrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Träger ärztlicher Einrichtungen, Krankenhäuser, ärztliche Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften bei der Durchsetzung bestehender Entgeltansprüche, etwa auf dem Gebiet der Krankenhausfinanzierung und des Vertragsarztrechts.
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie bei der Formulierung und Umsetzung ärztlicher Kooperationen in Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften und ärztlichen Versorgungszentren.
Wir sind schwerpunktmäßig für angestellte Ärztinnen und Ärzte und Angehörigen anderer Berufsgruppen im medizinischen Sektor auf dem gesamten Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts tätig.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
- Beratung und Vertretung von Trägern stationärer und ambulanter ärztlicher Leistungen bei der Durchsetzung bestehender Vergütungsansprüche
- Beratung und Vertretung auf dem gesamten Gebiet des Vertragsarztrechts
- Beratung und Vertretung von Ärztinnen und Ärzten sowie sonstiger Beschäftigter im Gesundheitssektor in arbeits- und sozialrechtlicher Hinsicht
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Martin Nanzka