Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Sie auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts, von der Gestaltung eines Arbeitsvertrages über die Überprüfung bestehender Arbeitsverträge bis hin zur Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis. Darüber hinaus sind wir bei der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung im außergerichtlichen Bereich und, sofern erforderlich, auch bei der gerichtlichen Durchsetzung bestehender Ansprüche oder der Abwehr zu Unrecht geltend gemachter Ansprüche aus dem Betriebsverfassungsgesetz tätig.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
- Arbeitsvertragsgestaltung und -überprüfung
- außergerichtliche Beratung und Streitschlichtung auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts
- Vertretung in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen, beispielsweise über Kündigungsschutz, Entgeltzahlung, Urlaubsgewährung und Zeugniserteilung sowie Zeugnisberichtigung
- Beratung und Vertretung bei der Zusammenarbeit oder bei Konflikten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Martin Nanzka
Rechtsanwältin Uluya Turhan